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Neues Beitragssystem

 

Wichtige Informationen zum Spartenbeitragssystem 2024

Auf der Generalversammlung des BSV Roxel e. V. am 19.11.2023 wurde mit absoluter Mehrheit die Einführung eines neuen Spartenbeitragssystems ab dem 1. Januar 2024 beschlossen.

 

Wichtige Informationen zum Spartenbeitragssystem 2024 

  

Auf der Generalversammlung des BSV Roxel e. V. am 19.11.2023 wurde mit absoluter Mehrheit die Einführung eines neuen Spartenbeitragssystems ab dem 1. Januar 2024 beschlossen. 

Beitragseinzug: 

Die Beiträge werden quartalsweise zum 1. eines jeden Quartals per Lastschrift eingezogen (ausgenommen der erste Einzug, der am 15.02.2024 stattfindet). 

Es ist keine Zahlung per Rechnung möglich – nur per Lastschrifteinzugsverfahren! 

Beitragshöhe: 

Über die Höhe der Spartenbeiträge entscheiden die Abteilungen in ihren Abteilungsversammlungen im Januar 2024. Sie werden anschließend an dieser Stelle veröffentlicht. 

Die Höhe des Grundbeitrages ist auf 6 Euro pro Person/Monat und 12 Euro pro Familie (ab 3 Personen)/Monat festgesetzt und auf der Generalversammlung mehrheitlich beschlossen worden. 

Kündigungen und Spartenwechsel  

Kündigungen sind bis auf Tennis (nur Jahresmitgliedschaften) quartalsweise möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.  

Spartenwechsel sind mit 4 Wochen Frist zum nächsten Quartal möglich. 

Kündigungen und Spartenwechsel sind schriftlich/per E-Mail an die Geschäftsstelle zu richten.  
Formulare befinden sich auf der Homepage. 

Ermäßigungen 

Ab 3 aktiven Personen in einer Familie werden alle Spartenbeiträge dieser Familienmitglieder um 5 Prozent, bei 4 aktiven Familienmitgliedern um 10 Prozent, bei 5 aktiven Familienmitgliedern um 15 Prozent und bei 6 aktiven Familienmitgliedern um 20 Prozent gesenkt. 

Die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren wird gebeten, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen (gerne eingescannt oder als Foto an buero@bsvroxel.de). Ohne Kindergeldbescheinigung muss ab dem 2. Quartal 2024 der Einzel-Erwachsenenbeitrag bezahlt werden. Mit Kindergeldbescheinigung zahlen die Mitglieder dieser Altersgruppe den ermäßigten Spartenbeitrag und keinen weiteren Grundbeitrag, wenn sie als Familienmitglied im BSV Roxel e. V. sind. 

Künftig muss eine aktuelle Kindergeldbescheinigung jährlich spätestens bis zum 15.12. vorgelegt werden. 

Münster-Pass-Inhaber und Bezieher von Sozialleistungen zahlen den halben Grund- und Spartenbeitrag, jedoch nur bei Vorlage einer aktuellen Bescheinigung und für die Dauer der Gültigkeit dieser Bescheinigung. 

Der Mitgliedsbeitrag von Münsterlandkarten-Inhabern wird weiterhin über die Stadt Münster abgerechnet. Voraussetzung ist ein ausreichendes Guthaben auf der Münsterlandkarte. Restbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. 

Alle Bescheinigungen sind unaufgefordert vorzulegen. Bei verspäteter Abgabe erfolgt keine Beitragserstattung.