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Willkommen bei der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung des BSV Roxel wurde am 28. Februar 1980 gegründet. Den zunächst 128 Mitgliedern standen 2 Tennisplätze zur Verfügung. Am 1. Mai 1982 wurde das erste Clubhaus eingeweiht und die Tennisabteilung nahm erstmalig am Meisterschafts-Turnierbetrieb teil. Dank zahlreicher Helfer wurde die Tennisanlage umgebaut und neue Plätze, Beete und Wege angelegt.

Aktuelle Termine

Liebe Vereinsmitglieder der Tennisabteilung,

der Winter neigt sich dem Ende und wir blicken erwartungsvoll auf die kommende Sommersaison. Um uns an einer gut gepflegten Tennisanlage erfreuen zu können, gibt es noch einiges zu putzen, aufzuräumen und herzurichten.

Damit möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit bekommen, ihren Arbeitseinsatz zu leisten, haben wir mehrere Termine wie folgt geplant:
 

Frühjahrsputz:

Sa., 06. April 2024 ab 10:00 Uhr

Sa., 13. April 2024 ab 10:00 Uhr
 

Sommerputz:

Sa., 29. Juni 2024 ab 10:00 Uhr

Sa., 07. September 2024 ab 10:00 Uhr
 

Herbstputz:

Sa., 09. November 2024 ab 10:00 Uhr

 

Wir freuen uns über viele Helfer und Helferinnen!

Der Vorstand

Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied Arbeitsstunden der Tennisabteilung zu widmen. Alternativ muss ein Entgelt an den Verein gezahlt werden.

Spezielle Nachrichten

Liebe Mitglieder,  

wie auf der Generalversammlung vom 19.11.2023 beschlossen, haben nun die Abteilungen in Ihren Mitgliederversammlungen im Januar Ihre Abteilungsbeiträge festgelegt.  


Hier finden Sie die Übersicht 
 

Die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren wird gebeten, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen (gerne eingescannt oder als Foto an buero@bsvroxel.de). Ohne Kindergeldbescheinigung muss ab dem 2. Quartal 2024 der Einzel-Erwachsenenbeitrag bezahlt werden. Mit Kindergeldbescheinigung zahlen die Mitglieder dieser Altersgruppe den ermäßigten Spartenbeitrag und keinen weiteren Grundbeitrag, wenn sie als Familienmitglied im BSV Roxel e. V. sind.  

Künftig muss eine aktuelle Kindergeldbescheinigung jährlich spätestens bis zum 15.12. vorgelegt werden.  

  

Bezieher von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) und Münster-Pass-Inhaber erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises für die Dauer der Gültigkeit und ab Vorlage dieses Nachweises bei der Geschäftsstelle eine Ermäßigung von 50 Prozent auf alle Mitgliedsbeiträge.